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Bestimmungen

Am Wasser ist das Führen von 2 Handangeln erlaub, 2 Friedfisch oder 1 Friedfisch und 1 Raubfischangel. 

Eine Köderfischangel gilt als Angel.


Bei Jungfischern (Jugend ohne Fischereischein) ist nur eine Handangel erlaubt. Diese müssen in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein sein. 
Die Erlaubnis erstreckt sich nur auf den Inhaber des Erlaubnisscheins.


-Das Fischen ist nur mit einer Anbissstelle vom Ufer aus erlaubt. 

-Die Angeln dürfen nur in greifbarer Nähe für den Angler ausgelegt werden. 

-Spinnfischen und Blinkern (jegliche Art von Kunstköder) ist verboten. 

-Das ausgewiesene Schongebiet darf nicht betreten werden.

-Mitgebrachte Fische dürfen nicht in das Gewässer gesetzt werden.
-Der Verkauf von Fischen ist dem Angler verboten.


Der Fang von Fischen ist pro Tag auf 1 Raubfisch und 2 Friedfische beschränkt. Ausgenommen sind Brachsen, hier dürfen 5 Stück entnommen werden. Aal und Barsch zählen nicht als Raubfisch. Welse und Zwergwelse dürfen nicht mehr ins Gewässer zurückgesetzt werden.


-Eine Abhakmatte ist vorgeschrieben. 

-Futterboot ist nicht erlaubt. 

-Weiterhin sind das Anfüttern oder Fischen mit Hundefutter verboten.  

-Am Weiher ist ein Nachtangeln gestattet. 

-Tageskarten sind jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr gültig.

-Zelten und Feuermachen ist am Weiher verboten.

 

Die gefangenen Fische sind vor Ort ordnungsgemäß zu töten. Der Fang ist unverzüglich in die Fangliste einzutragen.

Die Fangstatistik ist in den Postkasten bei der Einfahrt zu werfen bzw. über das hejfih-Portal abzugeben. 

Bei Verstößen gegen die festgelegten Bestimmungen muss mit sofortigem Kartenentzug gerechnet werden.

 

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